Kellinghusen · Voss

Rechtsanwälte · Frankfurt am Main · seit 1978

Für die Momente,in denen allesauf dem Spiel steht.

Wirtschaftsstrafrecht · Unternehmensrecht · Vermögensschutz

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Sie werden diesem Saal nie allein gegenüberstehen.

Nicht am ersten Tag. Nicht am letzten.

§ 01Der Moment

Manche Momenteentscheiden über Jahre.

06:14 Uhr

Die Durchsuchung

Acht Beamte im Treppenhaus. Ein Beschluss, den niemand zu Ende liest. Was in den nächsten neunzig Minuten gesagt wird, steht später in der Akte.

Zustellung

Der Brief der Staatsanwaltschaft

Ein Aktenzeichen, ein Datum, ein Paragraf. Zwischen Eingang und Frist liegen zwei Wochen — und die gesamte Verteidigungsstrategie.

Ohne Vorwarnung

Der Anruf

Ein Todesfall, eine Kündigung, eine Trennung. Der Sachverhalt ist in einer Minute erzählt. Die Folgen tragen Sie zwanzig Jahre.

Zwischen dem Moment und seinen Folgen liegt genau eine Entscheidung: wen Sie anrufen.

§ 02Mandatsfelder

Fünf Gebiete.Kein sechstes.

Wir nehmen keine Mandate an, die wir nicht selbst führen. Was hier nicht steht, vermitteln wir — an jemanden, der es besser kann.

Ermittlungsverfahren werden nicht im Gerichtssaal gewonnen, sondern in den Wochen davor — bei der Akteneinsicht, im Umgang mit der Steuerfahndung, in der Frage, wer wann was sagt. Wir übernehmen die Kommunikation vollständig, ab dem ersten Kontakt.

  • Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Durchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensarrest
  • Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
  • Interne Untersuchungen und Compliance-Verteidigung
  • § 263 StGB
  • § 266 StGB
  • § 370 AO
  • § 261 StGB

Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich — und meist erst dann, wenn das Unternehmen die Entscheidung längst getroffen hat. Wir prüfen Beschlüsse, bevor sie Beweismittel werden, und verteidigen sie, wenn sie es geworden sind.

  • Organhaftung und D&O-Deckung
  • Gesellschafterstreit und Anteilsübertragung
  • Insolvenznahe Geschäftsführung
  • Unternehmenskauf und Nachfolgeregelung
  • § 43 GmbHG
  • § 93 AktG
  • § 15a InsO

Bei erheblichem Vermögen ist die Scheidung selten das eigentliche Verfahren. Unternehmensanteile, Immobilien und Versorgungsanwartschaften werden getrennt bewertet — und genau dort entstehen die Beträge, über die anschließend gestritten wird.

  • Eheverträge und Vermögensauseinandersetzung
  • Unternehmerscheidung und Anteilsbewertung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • § 1565 BGB
  • § 1408 BGB
  • § 1671 BGB
  • § 1587 BGB

Testamente scheitern selten am Willen des Erblassers, fast immer an der Form. Wir gestalten Verfügungen so, dass sie halten — und führen die Auseinandersetzung, wenn eine fremde Verfügung es nicht tut.

  • Testament, Erbvertrag, Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung
  • § 1922 BGB
  • § 2303 BGB
  • § 2325 BGB
  • § 2229 BGB

Einziehung und Vermögensarrest treffen heute regelmäßig auch Vermögen, das mit der Tat nichts zu tun hat. Wir strukturieren Vermögen vorher — und greifen Sicherungsmaßnahmen an, sobald sie angeordnet sind.

  • Abwehr von Einziehung und Vermögensarrest
  • Vermögensstrukturierung und Asset Protection
  • Gläubigeranfechtung
  • Grenzüberschreitende Sicherungsmaßnahmen
  • § 73 StGB
  • § 111e StPO
  • §§ 3–4 AnfG
§ 03Kanzlei

Wer Ihr Mandattatsächlich führt.

Kein Team-Pool, keine wechselnden Ansprechpartner. Sie sprechen mit der Person, deren Name auf dem Schriftsatz steht.

Dr. Constantin Voss

Fachanwalt für Strafrecht

Führt seit zweiundzwanzig Jahren Verteidigungen in Wirtschaftsstrafverfahren.

  • Studium und Promotion in Heidelberg
  • Zuvor Staatsanwaltschaft Frankfurt, Abteilung Wirtschaftsstrafsachen
  • Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht
  • Veröffentlichungen in NJW und wistra
§ 03.1

Marlene Kellinghusen

Fachanwältin für Erb- und Familienrecht

Begleitet Familienvermögen über Generationen — und durch deren Auseinandersetzungen.

  • Studium in Freiburg und Genf
  • Testamentsvollstreckerin (AGT)
  • Schwerpunkt Unternehmerscheidung und Nachfolge
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
§ 03.2

Dr. Jonas Reiff

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Verteidigt Organentscheidungen dort, wo sie zu Haftung werden.

  • Studium in München, LL.M. (London)
  • Zuvor sechs Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei
  • Schwerpunkt Organhaftung und Gesellschafterstreit
  • Zugelassen seit 2012
§ 03.3
§ 04Belege

Was sichnachprüfen lässt.

47Jahre
am Standort Frankfurt
2.400+
geführte Mandate
19
Verfahren vor dem BGH
3
Fachanwaltstitel

Publikationen & Lehre

  • NJW — Beiträge zur Vermögensabschöpfung
  • wistra — Anmerkungen zur BGH-Rechtsprechung
  • Lehrauftrag Strafprozessrecht, Goethe-Universität
  • Referententätigkeit für den Deutschen Anwaltverein

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)

Arbeitssprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Türkisch
§ 05Verfahren

Vier Schritte.Keine Improvisation.

  1. 01

    Erstgespräch

    binnen 24 Stunden

    Vertraulich, auch am Wochenende. Wir hören zu, ordnen ein und sagen Ihnen, ob wir das richtige Mandat für Sie sind.

  2. 02

    Akten- und Risikoanalyse

    3 – 10 Tage

    Wir beantragen Akteneinsicht und lesen, was gegen Sie vorliegt, bevor irgendjemand etwas sagt. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit benannten Szenarien.

  3. 03

    Vertretung

    laufend

    Ein Ansprechpartner, eine Strategie, keine Überraschungen. Sämtliche Kommunikation mit Behörden, Gegenseite und Gericht läuft ab hier über die Kanzlei.

  4. 04

    Sicherung des Ergebnisses

    nach Abschluss

    Ein Ergebnis ist erst dann eines, wenn es Bestand hat. Wir sichern es vertraglich, steuerlich und — wo nötig — gegen die nächste Instanz.

§ 06Mandat

Besprechen SieIhren Fall.

Vertraulich, unverbindlich und in der Regel binnen vierundzwanzig Stunden. Was Sie uns schreiben, unterliegt ab dem ersten Wort der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Notruf, 24 Stunden
+49 172 000 00 00
Anschrift
Neue Mainzer Straße 52
60311 Frankfurt am Main

§ 43a Abs. 2 BRAO — anwaltliche Verschwiegenheitspflicht